Projektförderung nach §96 BVFG
Beantragung von Fördermitteln beim Kulturreferenten
Neben der Durchführung eigener Projekte ist der Kulturreferent Ansprechpartner für Antragssteller, die beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Bonn um eine Förderung von Maßnahmen der kulturellen Breitenarbeit auf der Grundlage von § 96 BVFG (s.o.) nachsuchen. Entsprechende Anträge auf Zuschuss sind im Interesse einer gründlichen Bearbeitung und eines rechtzeitigen Bewilligungsbescheids bis spätestens 5 Monate vor Beginn des Projekts beim Kulturreferenten einzureichen. Dabei sind die unten stehenden Vordruck-Formulare zu verwenden. Der Antrag muss neben einer Projektbeschreibung Informationen zum Antragssteller und konkrete Angaben zu Zeit, Ort, Programmablauf, Teilnehmerkreis des Projekts und zur bisherigen Förderung bei Folgeprojekten enthalten. Ein Budgetentwurf ist beizufügen. Die Entscheidung über den Antrag trifft der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und der Medien (BKM) in Bonn in Abstimmung mit dem Oldenburger Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) und dem Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA).
Als Richtlinien dienen auch die Erläuterungen zur Beantragung von Bundesmitteln zur Erforschung, Erhaltung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa sowie die Konzeption des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien zur Erforschung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa vom September 2000.
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