Seit April 2002 ist
dem Adalbert Stifter Verein die Institution des „Kulturreferenten
für die böhmischen Länder“ angegliedert. Grundlage
dessen Tätigkeit ist § 96 BVFG (Bundesvertriebenen- und
Flüchtlingsgesetz), der Bund und Länder zur „Pflege
des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung
der wissenschaftlichen Forschung“ und zum Erhalt des deutschen
Kulturgutes in Mittel- und Osteuropa verpflichtet.
Eine zentrale Aufgabe des Kulturreferenten ist es, durch Veranstaltungen
im Bereich der kulturellen Breitenarbeit zur Erhaltung der deutsch-böhmisch-sudetendeutschen
Kulturtraditionen im Bewußtsein der deutschen Bevölkerung
beizutragen. Grenzüberschreitende Maßnahmen wie Seminare
und Tagungen, kulturelle Jugendarbeit, Vorträge, Lesungen
usw. führt der Kulturreferent sowohl in Eigenregie als auch
in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen durch. Auch im Rahmen
seiner Projektarbeit kooperiert er mit Schulen, Bildungseinrichtungen
aller Art sowie insbesondere mit Kultureinrichtungen aus dem
Vertriebenenbereich wie z. B. der Ackermann-Gemeinde, der sudetendeutschen
Heimatpflege etc. Dabei wird eine größtmögliche
Vernetzung mit anderen Institutionen im Bereich des deutsch-tschechischen
Kulturaustausches angestrebt.
Beantragung von Fördermitteln beim Kulturreferenten
Neben der Durchführung
eigener Projekte ist der Kulturreferent Ansprechpartner für
Antragssteller, die bei der Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien in Bonn um eine
Förderung von Maßnahmen der kulturellen Breitenarbeit
auf der Grundlage von § 96 BVFG (s.o.) nachsuchen. Entsprechende
Anträge auf Zuschuss sind im Interesse einer gründlichen
Bearbeitung und eines rechtzeitigen Bewilligungsbescheids bis spätestens
5 Monate vor Beginn des Projekts beim Kulturreferenten einzureichen.
Dabei sind Vordruck-Formulare (siehe weiter unten) zu verwenden.
Der Antrag muss neben einer Projektbeschreibung Informationen zum
Antragssteller und konkrete Angaben zu Zeit, Ort, Programmablauf,
Teilnehmerkreis des Projekts und zur bisherigen Förderung bei
Folgeprojekten enthalten. Ein Budgetentwurf ist beizufügen.
Die Entscheidung über den Antrag trifft die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und der Medien (BKM) in Bonn in
Abstimmung mit dem Oldenburger Bundesinstitut
für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
(BKGE) und dem Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA).
Als Richtlinien dienen
auch die Erläuterungen
zur Beantragung von Bundesmitteln zur Erforschung, Erhaltung
und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen
Europa sowie die Konzeption
des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der
Kultur und der Medien zur Erforschung und Präsentation deutscher
Kultur und Geschichte im östlichen Europa vom September
2000.
PDF-Formulare zum
Download: Zum Lesen und Ausdrucken
der Dokumente benötigen Sie den kostenlosen PDF-Reader, den Sie
hier herunterladen können.
Kontakt:
Dr. Wolfgang Schwarz
Kulturreferent für die böhmischen Länder im Adalbert
Stifter Verein e. V.
Hochstraße 8
81669 München
Tel: 089 / 622 716 35
Fax: 089 / 48 91 148
schwarz@asv-muen.de
|