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Institution und Aufgaben

 

Seit April 2002 ist dem Adalbert Stifter Verein die Institution des „Kulturreferenten für die böhmischen Länder“ angegliedert. Grundlage dessen Tätigkeit ist § 96 BVFG (Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz), der Bund und Länder zur „Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung“ und zum Erhalt des deutschen Kulturgutes in Mittel- und Osteuropa verpflichtet.

Eine zentrale Aufgabe des Kulturreferenten ist es, durch Veranstaltungen im Bereich der kulturellen Breitenarbeit zur Erhaltung der deutsch-böhmisch-sudetendeutschen Kulturtraditionen im Bewußtsein der deutschen Bevölkerung beizutragen. Grenzüberschreitende Maßnahmen wie Seminare und Tagungen, kulturelle Jugendarbeit, Vorträge, Lesungen usw. führt der Kulturreferent sowohl in Eigenregie als auch in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen durch. Auch im Rahmen seiner Projektarbeit kooperiert er mit Schulen, Bildungseinrichtungen aller Art sowie insbesondere mit Kultureinrichtungen aus dem Vertriebenenbereich wie z. B. der Ackermann-Gemeinde, der sudetendeutschen Heimatpflege etc. Dabei wird eine größtmögliche Vernetzung mit anderen Institutionen im Bereich des deutsch-tschechischen Kulturaustausches angestrebt.


Beantragung von Fördermitteln beim Kulturreferenten

Neben der Durchführung eigener Projekte ist der Kulturreferent Ansprechpartner für Antragssteller, die bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Bonn um eine Förderung von Maßnahmen der kulturellen Breitenarbeit auf der Grundlage von § 96 BVFG (s.o.) nachsuchen. Entsprechende Anträge auf Zuschuss sind im Interesse einer gründlichen Bearbeitung und eines rechtzeitigen Bewilligungsbescheids bis spätestens 5 Monate vor Beginn des Projekts beim Kulturreferenten einzureichen. Dabei sind Vordruck-Formulare (siehe weiter unten) zu verwenden. Der Antrag muss neben einer Projektbeschreibung Informationen zum Antragssteller und konkrete Angaben zu Zeit, Ort, Programmablauf, Teilnehmerkreis des Projekts und zur bisherigen Förderung bei Folgeprojekten enthalten. Ein Budgetentwurf ist beizufügen. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und der Medien (BKM) in Bonn in Abstimmung mit dem Oldenburger Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) und dem Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA).

Als Richtlinien dienen auch die Erläuterungen zur Beantragung von Bundesmitteln zur Erforschung, Erhaltung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa sowie die Konzeption des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien zur Erforschung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa vom September 2000.

PDF-Formulare zum Download: Zum Lesen und Ausdrucken der Dokumente benötigen Sie den kostenlosen PDF-Reader, den Sie hier herunterladen können.

 

Kontakt:

Dr. Wolfgang Schwarz
Kulturreferent für die böhmischen Länder im Adalbert Stifter Verein e. V.
Hochstraße 8
81669 München
Tel: 089 / 622 716 35
Fax: 089 / 48 91 148
schwarz@asv-muen.de


 

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