Institution und Aufgaben des Kulturreferenten
Seit April 2002 ist dem Adalbert Stifter Verein die Institution des „Kulturreferenten für die böhmischen Länder“ angegliedert. Grundlage dessen Tätigkeit ist § 96 BVFG (Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz), der Bund und Länder zur „Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung“ und zum Erhalt des deutschen Kulturgutes in Mittel- und Osteuropa verpflichtet.
Eine zentrale Aufgabe des Kulturreferenten ist es, durch Veranstaltungen im Bereich der kulturellen Breitenarbeit zur Erhaltung der deutsch-böhmisch-sudetendeutschen Kulturtraditionen im Bewußtsein der deutschen Bevölkerung beizutragen. Grenzüberschreitende Maßnahmen wie Seminare und Tagungen, kulturelle Jugendarbeit, Vorträge, Lesungen usw. führt der Kulturreferent sowohl in Eigenregie als auch in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen durch. Auch im Rahmen seiner Projektarbeit kooperiert er mit Schulen, Bildungseinrichtungen aller Art sowie insbesondere mit Kultureinrichtungen aus dem Vertriebenenbereich wie z. B. der Ackermann-Gemeinde, der sudetendeutschen Heimatpflege etc. Dabei wird eine größtmögliche Vernetzung mit anderen Institutionen im Bereich des deutsch-tschechischen Kulturaustausches angestrebt.
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